Übersetzung mit Beglaubigung
eurolanguage Fachübersetzungen Wien
eurolanguage Fachübersetzungen Wien
Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen für wichtige Dokumente wie:
Unsere Übersetzungen werden von gerichtlich beeideten Übersetzern/innen durchgeführt und mit Stempel und Unterschrift versehen.
In manchen Fällen ist eine Überbeglaubigung notwendig, auch diese können wir für Sie beim Landesgericht Wien gegen Gebührenersatz einholen.
Sie senden uns einen Scan des Dokumentes per E-Mail zu, auch ein Foto per WhatsApp genügt in vielen Fällen. Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
Wenn Sie mit unserem Preisangebot einverstanden sind, senden Sie uns Ihre vollständige Postadresse und Telefonnummer zu. Wir starten mit der Übersetzung. In der Regel übersetzen wir Standarddokumente innerhalb von 24 Stunden. Ihre Übersetzung erhalten Sie von uns per E-Mail und zusätzlich per Post. Auf Wunsch versenden wir per PostExpress, in ganz Österreich Zustellung innerhalb eines Werktages.
Eine persönliche Abholung Ihrer Übersetzungen in unserem Büro im 16. Bezirk in Wien (am Wilhelminenberg) ist selbstverständlich auch möglich. Machen Sie mit uns einen Termin aus, auch außerhalb der offiziellen Öffnungzeiten kann eine Übergabe vereinbart werden.
Wir geben Ihnen unseren Preis durch. Dieser ist FIX und beinhaltet:
Wir sprechen Englisch, Französisch, Spanisch und selbstverständlich Deutsch.
Tel: 0676 – 5625257
Auch für schwierige Aufgaben finden wir eine Lösung. Sprachkombinationen, die nicht von unseren beeideten Kollegen/innen in Österreich abgedeckt werden können, erledigen wir über unsere Partner/innen in Deutschland.
Weitere Informationen zu Übersetzung mit Beglaubigung finden Sie hier.
beeideter Übersetzer/in = ermächtigter Übersetzer/in = beglaubigter Übersetzer/in = zertifizierter Übersetzer/in. Kein Unterschied, nur unterschiedliche Begriffe für ein und dasselbe.
Apostille = Echtheitsbestätigung. Diese amtliche Bestätigung besagt, dass die Urkunde echt ist. Sie sie nicht bei uns, sondern gegen eine Gebühr bei den zuständigen Behörden erhältlich. Bitte VOR der Übersetzung eine Apostille einholen!
Notarielle Beglaubigung: Führt ein Notar durch und nicht das Übersetzungsbüro.
Übersetzung = schriftlich
Dolmetscher = mündlich, persönlich anwesend bei Verhandlungen, Eheschließungen etc.