Übersetzungen für Ämter und Behörden – was heißt beglaubigte, zertifizierte Übersetzung genau?
Wenn Sie bei eurolanguage Fachübersetzungen anrufen, weil Sie eine Übersetzung benötigen, begrüßen wir Ihren Wunsch zuallererst mit den folgenden Fragen:
- Aus welcher Sprache in welche Sprache sollen wir Ihre Papiere übersetzen?
- Um was für ein Dokument handelt es sich?
- Wozu benötigen Sie die Übersetzung? Für ein Amt in Österreich, in der EU oder in USA oder anderswo?
Das fragen wir natürlich nicht aus reiner Neugierde, sondern aus gutem Grund.
Frage 1 ist selbstverständlich, denn wir müssen zunächst natürlich wissen, in welcher Sprache das Originaldokument vorliegt und was die gewünschte Zielsprache ist. Aber wozu sollen Frage 2 und Frage 3 gut sein?
Für uns geht es darum, Ihren Übersetzungsauftrag vom ersten Moment an richtig einzuordnen, um ihn gezielt bearbeiten zu können. Denn, wenn Sie Ihre persönlichen Dokumente, wie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ein Leumundszeugnis, Strafregister, ein Studien- oder Matura/Abiturs-Zeugnis bei einer Behörde oder einem Amt einreichen wollen, dann genügt eine einfache Übersetzung nicht.
Dann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Übersetzer.
Auch die Übersetzungen von Firmenbuchauszügen und Handelsregistern, von Scheidungsurteilen und Verträgen müssen beglaubigt übersetzt werden um rechtswirksam zu sein.
Das Übersetzungsbüro eurolanguage führt für Sie beglaubigte Übersetzungen durch:
Persönliche Dokumente, wie:
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Leumundszeugnisse
- Führerscheine
- Scheidungsvergleiche
- Strafregister
- Zeugnisse
- Visaanträge
- Versicherungsbescheinigungen
- Sterbeurkunden
- Testamente
Geschäftliche Dokumente, wie:
- Firmenbuchauszüge
- Firmengründungen
- Handelsregisterauszüge
- Gerichtsurteile
- Verträge
- Jahresberichte
- Geschäftsberichte
Was ist genau eine beglaubigte oder beeidete Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einem gerichtlich beeideten Übersetzer/in, durchgeführt werden. Die offizielle Bezeichnung lautet:
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierte/r Übersetzer/in.
Um diesen Titel führen zu dürfen, müssen die Übersetzer nicht nur das Sprachstudium abgeschlossen haben, sondern sie müssen auch, nach einer längeren praktischen Erfahrung, noch eine strenge Prüfung der Justizverwaltung bestehen. Erst dann erhalten sie die Befugnis, die Erlaubnis, beglaubigte Übersetzungen durchführen zu dürfen.In Deutschland sind übrigens die Bezeichnungen etwas anders, nämlich ermächtigter Übersetzer und ermächtigte Übersetzerin.
Warum so viel Aufwand?
Der beeidete, ermächtigte Übersetzer setzt hinter seine Übersetzung eine normierte Beglaubigungsformel, die die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaldokument bestätigt. Dafür bürgt er mit seinem Eid und seiner Unterschrift. Das sieht dann so aus:
„Die genaue Übereinstimmung der vorstehenden Übersetzung mit der – angehefteten – vorliegenden – Urschrift – Abschrift – Ablichtung – bestätige ich unter Berufung auf meinen Eid.“ [Die entsprechenden Bezeichnungen werden unterstrichen/durchgestrichen]
Neben Datum und Unterschrift des Übersetzers, der Übersetzerin steht sein/ihr Stempel. Das übersetzte Dokument wird entweder mit dem Original oder mit einer Kopie zusammenheftet und zusätzlich mit einer gestempelten Vignette versehen.
Die beglaubigte Übersetzung ist zwar mit einem Datum versehen, hat aber prinzipiell eine immerwährende Gültigkeit. Sie müssen das Dokument nur EINMAL übersetzen lassen, und zwar beglaubigt. Heben Sie also die Übersetzung genauso gut auf wie das Original. Dennoch verlangen einige Behörden oftmals eine aktuelle Abschrift von Urkunden und auch deren zeitnahe beglaubigte Übersetzung. Bitte erkundigen Sie sich daher im Voraus.
Laut der VERORDNUNG (EU) 2016/1191 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 sind die von uns angefertigten beglaubigten Übersetzungen in JEDEM Mitgliedsstaat der EU gültig.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R1191
„Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer Person angefertigt wurde, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats dazu qualifiziert ist, wird in allen Mitgliedstaaten angenommen.“
Sie sind Firmenkunde und benötigen eine ’notariell beglaubigte Übersetzung‘ ?
Oft erreichen uns Anfragen von Businesskunden für eine Übersetzung mit der Bitte: Die Übersetzung sollte doch bitte notariell beglaubigt sein. Vor allem bei der Übersetzung von Kaufverträgen, Gesellschaftsverträgen, Handelsregistern oder Firmenbuchauszügen ist dies das Anliegen unserer Kunden.
Der Begriff ’notariell beglaubigte Übersetzung‘ ist ebenso weit verbreitet wie irreführend…
..denn er impliziert, dass sowohl die Rechtsgültigkeit des Dokumentes als auch Richtigkeit der Übersetzung von einem Notar bestätigt werden muss, jedoch das ist nicht der Fall. Es handelt sich um zwei vollkommen verschiedene Kompetenzbereiche, wir erläutern die einzelnen Schritte:
- Als erstes wird Ihr Dokument wie Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Testament, Firmengründung, Vollmacht, Schenkung, unter der Aufsicht eines Notars unterzeichnet. Er bestätigt mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, dass die anwesenden Parteien den Inhalt der Urkunde kennen und deren Unterfertigung frei von Zwang erfolgt. Und der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften, dazu sind die entsprechenden Identitätsnachweise erforderlich. Jedoch: Die Beglaubigung einer Übersetzung fällt NICHT in den Zuständigkeitsbereichs des Notars.
- Das vom Notar beglaubigte Dokument wird an das Übersetzungsbüro eurolanguage geschickt mit der Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung in die jeweils gewünschte Sprache.
- Unsere ermächtigten, gerichtlich beeideten Übersetzer fertigen die beglaubigte Übersetzung an, diese wird mit Stempel, Datum und Unterschrift und Beglaubigungsformel des Übersetzers an den Kunden retourniert.
- Die von uns beglaubigten Übersetzungen sind in der gesamten EU gültig.
Über Europa hinaus?
- Damit die Übersetzung INTERNATIONALE Gültigkeit in Staaten außerhalb der EU wie zum Beispiel USA, Australien, Neuseeland oder China hat, muss das Dokument anschließend dem Landesgericht für Zivilrechtssachen vorgelegt werden. Dort erhalten Sie noch einmal eine formelle Bestätigung, dass unser Übersetzer, unsere Übersetzerin, beeidet und ermächtigt ist für die beglaubigte Übersetzung.
- Im letzten Schritt wird das Dokument vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Auswärtiges Amt) mit einer Apostille versehen. Diese Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde im internationalen Gebrauch bestätigt lediglich die Echtheit der Unterschrift und des Amtssiegels sowie, falls völkerrechtliche Regelungen dies vorsehen, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat.
Das klingt alles ziemlich kompliziert, wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise einer sogenannten ’notariell beglaubigten Übersetzung‘ am Beispiel eines Kaufvertrages:
Sie sind mit Ihrem Käufer handelseinig und erstellen einen Kaufvertrag. Dieser Kaufvertrag bedarf, um rechtsgültig zu sein, einer notariellen Beurkundung. Der Notar bestätigt die Rechtsgültigkeit des Vertrages mit seinem Stempel und seiner Unterschrift.
Ein Käufer, der in Ihrem Falle eine andere Sprache spricht, wünscht natürlich vorweg, um sich der genauen Inhalte absolut sicher zu sein, eine beglaubigte, originalgetreue Übersetzung durch einen beeideten, ermächtigten Übersetzer. Sie erteilen den Auftrag an eurolanguage Fachübersetzungen und von uns wird der vom Notar beglaubigte Vertrag übersetzt. [Hier ist die Beglaubigung des Notars nicht mit der Beglaubigung des Übersetzers zu gleichzusetzen]
Je nach Bestimmungsland kann es notwendig sein, dass die Legitimität des beeideten Übersetzers, der die Übersetzung angefertigt hat, nachgewiesen werden muss. Dann ist eine Überbeglaubigung, eine sogenannte Apostille, notwendig, die bestätigt, dass der Übersetzer vereidigt ist – und in den derzeit gültigen 96 Mitgliedsstaaten der Haager Konvention anerkannt ist. Die Apostille bestätigt die Authentizität des Stempels, der Unterschrift und die Position des Unterzeichners.
Um internationale Rechtsgültigkeit zu erlangen, wird die Unterschrift des Übersetzers bei Bedarf mit einer Apostille, wiederum beim Notar, bestätigt. Hier finden Sie die Liste der Notare in Österreich.
Wir fassen hier die einzelnen Schritte, die zunächst sehr kompliziert klingen, kurz zusammen:
- Vertragserstellung durch Ihren Rechtsanwalt/Notar.
- Das Dokument gut lesbar eingescannt an eurolanguage Fachübersetzungen per E-Mail schicken für die beglaubigte Übersetzung des VORWEG von Ihrem Notar beurkundeten Vertrages/Dokumentes als PDF
- Nach Absprache eventuelle Überbeglaubigung /Apostille soweit erforderlich, je nach Bestimmungsland
Fragen Sie an bei eurolanguage, wir beraten Sie gerne.
Wie ist der Ablauf bei einer beglaubigten Übersetzung
- Sie übermitteln uns das Dokument/ die Dokumente, entweder eingescannt [es gibt sehr gute ScanApps fürs Handy wie zum Beispiel Docutain] oder gut lesbar und vollständig abfotografiert per E-Mail an: office@eurolanguage.net
- Sie bringen die Unterlagen persönlich in unserem Büro vorbei. Oder:
- Sie senden uns die Unterlagen per Post – hier empfehlen wir aber auf KEINEN FALL Originale, sondern nur Kopien, zu verschicken – oder Sie versenden per Einschreiben.
Wir melden uns nach Erhalt umgehend bei Ihnen, telefonisch oder per E-Mail mit unserem Kostenvoranschlag und dem geplanten Fertigstellungstermin.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Leider … die schlechte Nachricht
Beglaubigte Übersetzungen sind teurer als andere Fachübersetzungen, das erklärt sich wie folgt:
- Weil allein die Beglaubigungsgebühr pro Dokument (bitte beachten Sie: NICHT pro Seite) hinzukommt, und diese beläuft sich auf € 20,- netto.
- Weil hier ein sehr spezifisches Vokabular verwendet wird ganz besonders präzises Arbeiten erforderlich ist. (Geburtsdaten, Passnummern, Anschriften, Bezeichnungen der Stempel etc.)
- Weil Urkunden und andere Dokumente zur beglaubigten Übersetzung in der Regel nur als Hardcopie vorliegen.
- Weil Urkunden und alle anderen Dokumente von uns originalgetreu formatiert werden und dies oft einen erheblichen DTP-Aufwand bedeutet.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Pauschalpreise nennen können, bevor wir das Dokument, das Sie übersetzt haben möchten, gesehen haben. Denn eine Geburtsurkunde aus Nigeria und eine Geburtsurkunde aus Spanien unterscheiden sich erheblich, der Bearbeitungsaufwand ist sehr unterschiedlich, daraus ergibt sich auch ein unterschiedlicher Preis.
Wie ist die Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung?
Abhängig vom Bestimmungsland
Und hier kommen wir wieder zu unserer Ausgangsfrage zurück: Wozu brauchen Sie die Übersetzung? Wir sollten auch wissen – natürlich nicht aus Neugierde – wohin die Reise geht. Zu den Behörden in Österreich, der Schweiz, in Deutschland, in England oder Australien? Denn je nach Bestimmungsland kann die Art und Weise der Beglaubigung unterschiedlich sein, in manchen Fällen ist noch eine notarielle Überbeglaubigung notwendig.
Vertraulichkeit und Geheimhaltung
All Ihre Dokumente sind bei uns in den besten Händen. Darauf leisten wir unseren eurolanguage-Eid.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage! Sie erhalten in kürzester Zeit ein verbindliches Angebot.